AGBs

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und Leisure-Sailing LTD, nachfolgend „LS“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Bedingungen der Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See des Beförderers/Reederei (conditions of carriage/guest ticket contract) und für Flugleistungen (falls solche künftig angeboten werden) die Beförderungsbedingungen des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens bei regulären Linienflügen mit internationalen Fluggesellschaften. Diese Bedingungen stehen dem Kunden im Reisebüro, oder im Internetauftritt von LS zur Verfügung.
Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:
Grundlage des Reisevertrages ist die Beschreibung im Angebots das dem Kunden übermittelt worden ist oder die Informationen welche auf der Website einsehbar sind.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von LS vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
Der die Reiseanmeldung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Reiseanmeldung, die mündlich, telefonisch, schriftlich per E-Mail, über die LS-Website oder per Telefax erfolgt, gilt:
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde LS den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 3 Werktage gebunden.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch LS zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Reisebestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Bestätigungen übermittelt LS im Anschluss eine schriftliche Ausfertigung der mündlich oder telefonisch erteilten Reisebestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Reiseanmeldungen des Reisenden führen bei mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden versehentlich nicht zugeht.

2. Preise und Bezahlung
2.1. Preise sind pro Person in Euro kalkuliert und beinhalten alle Hafengebühren, Steuern und Abgaben die für Yacht und Personen an Bord anfallen. Den zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen, verfügbaren Preis für Ihre Segelreise ersieht der Kunde aus dem übermittelten Angebot bzw. aus den Preisangaben auf der Webseite. Die diesbezüglich auf der Reisebestätigung enthaltenen Angaben sind für LS bindend. Änderungen und Nebenabreden (Änderungen, Sonderwünsche, Ergänzungen) zu den vertraglichen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch LS. Alle Preise hängen von der tatsächlichen Verfügbarkeit am Buchungstag ab. LS behält sich vor, veröffentlichte Sondertarife ohne Angabe von Gründen jederzeit zu streichen.
2.2 Trinkgelder für die Crew sind nicht im Reisepreis inkludiert und werden wie folgt empfohlen: 
10 bis 16 $/€ pro Person/Tag für alle Kategorien.
2.3. Nach Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reisebeginn fällig.
2.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl LS zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist LS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.
2.5. Zahlungsmöglichkeiten – wir akzeptieren Überweisungen und gegen Gebührenübernahme Zahlungen über den Dienstleister PayPal (Kreditkartenzahlungen). LS kann die Nutzungsgebühren, die LS durch die Zahlung per Kreditkarte entstehen, dem Kunden in der tatsächlich entstandenen Höhe in Rechnung stellen. Die kundenseitigen Kreditkartengebühren für den Einsatz der Kreditkarte, die von den ausstellenden Banken erhoben werden, gehen zu Lasten des Kunden.
2.6. Gäste, die auf Schiffen reisen, die in Häfen der Europäischen Union anlegen, müssen bei Einkäufen im Geschenkeshop, im Spa Bereich, beim Kauf von Waren und alkoholischen Getränken, Mehrwertsteuer zahlen. Der Einkaufswert, auf den MwSt zu zahlen ist und in welcher Höhe diese zu leisten ist, variiert je nach Reiseroute bzw. Veranstaltungsort. Sollten die Gäste aus einem nicht EU-Staat kommen, können sie sich, abhängig von der Höhe des Einkaufswertes, die Steuer an Bord auszahlen lassen. Zur besseren Übersicht, wird die MwSt auf den Quittungen ausgewiesen. Im Geschenkeshop kann ein Rückzahlungsbeleg ausgestellt werden, welcher die Auszahlung der MwSt vereinfacht.

3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1. Leistungsänderungen
3.1.1. Vor Vertragsschluss
Die Prospekt-/Angebotsangaben sind für LS bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. LS behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospekt-/Angebotsangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die LS den Kunden vor Buchung selbstverständlich informiert.
Bei den Segelreisen von LS sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z. B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer eine solche Änderung erforderlich wird. Über die notwendig gewordene Änderung der Route und/oder Fahrt- oder Liegezeit in Abweichung zu dem Prospekt/Angebot wird der Kunde vor Abschluss der Buchung informiert.
Für den Fall, dass künftige Flüge ins Angebot der Reise mit aufgenommen werden:
Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z. B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist LS verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren, soweit LS dies zu diesem Zeitpunkt bekannt ist. Siehe Ziffer 13.
3.1.2. Nach Vertragsschluss
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von LS wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Bei den Segelreisen von LS sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z. B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen von der Schiffsleitung eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Über die notwendig werdende Änderung der Route und/oder Fahrtzeit entscheidet dann der Skipper. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist nur dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufgehoben, oder mehr als nur unerheblich gemindert ist. Dies bestimmt sich anhand des Reisepreises, der Reisedauer, der Reisezeit und der Art der Reise. LS verpflichtet sich, den Kunden von eventuellen Änderungen umgehend in Kenntnis zu setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch solche Leistungsänderungen unzumutbar verändert, stellt LS dem Kunden frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat auch das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise aus dem LS Programm zu verlangen, wenn LS in der Lage ist, eine solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Seine aus der Änderung oder Absage herrührenden Rechte muss der Kunde unverzüglich nach der Erklärung der Änderung durch LS dieser gegenüber geltend machen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.2. Preisänderungen
3.2.1. Vor Vertragsschluss
Bei den ausgewiesenen Preisen handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Drucklegung (August 2018) gültigen Preise, sie sind für LS bindend. LS kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt/Angebot abweichende Reisepreise erklären, eine Preisanpassung ist insbesondere aus diesen Gründen zulässig:
Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Prospekte/Angebote.
Wenn die gewünschte und im entsprechenden LS Prospekt/Angebot ausgeschriebene Segelreise und/oder das Anreisepaket und/oder das Hotelprogramm nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des LS Prospekts/Angebots verfügbar ist.
3.2.2. Nach Vertragsschluss
LS behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise für den Fall, dass sich die Beförderungskosten oder die Hafen- und Flughafengebühren verändern oder neu entstehen, in dem Umfang anzupassen, in dem sich deren Veränderung oder Entstehung pro Reisenden auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reisebeginn mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Dies gilt ausschließlich für solche Preisänderungen, bei denen sich die Kostenfaktoren nach Vertragsschluss geändert haben und dies bei Abschluss des Vertrages nicht absehbar war. Für die Erhöhung wichtige und nicht absehbare Gründe sind z. B. die Erhöhung von öffentlichen Abgaben, die Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer, eine Veränderung des Rohölweltmarktpreises, Erhöhung oder Neueinführung von Versicherungsprämien oder behördlichen Abgaben, oder zusätzlich erhobene Sicherheitszuschläge für das jeweilige Beförderungsmittel, ebenso eine Erhöhung des Wechselkurses des EURO im Verhältnis zum US-Dollar um mehr als 20% im Einzelfall. Im gleichen Umfang ist eine Anpassung des vereinbarten Reisepreises im Falle einer Änderung behördlich festgelegter Beförderungstarife zulässig. LS weist dem Kunden, um die Zulässigkeit der Erhöhung begründen zu können, ausführlich die einzelnen Gebühren- und Kostenerhöhungen zur Kontrolle nach. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzt LS den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn LS in der Lage ist, eine solche Reise aus dem LS Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von LS über die Preiserhöhung LS gegenüber geltend machen.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber LS unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über Dritte gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesen gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert LS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann LS, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3 LS hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird je nach Reiseart und nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden, insbesondere unter Berücksichtigung der eingeschränkten Kurzfristvermarktungsmöglichkeiten für Luxus-Segelreisen wie folgt berechnet:

vom 120. bis zum 91. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
bis zum 40. Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag 
des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 
der Reise: 100 % des Reisepreises

4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, LS nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
4.5. LS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit LS nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist LS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
4.7. Storniert bei einer gebuchten Doppelbelegung der Kabine eine Person bis zum 91.Tag vor Reiseantritt, wird für die stornierte Person die unter 4.3. a) ausgewiesene Stornopauschale fällig. Die verbleibende Person wird in der gebuchten Kabine auf den entsprechenden Einzelbelegungspreis umgebucht. Ab dem 41.Tag vor Reiseantritt wird für die stornierte Person die unter 4.3. b) ausgewiesene Stornopauschale fällig, für die verbleibende Person ändert sich der bereits bestätigte pro Person Preis nicht.
4.8. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer / Namensänderung
5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann LS bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts Anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 4.3. 250 pro Umbuchungsvorgang.
5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn, d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die für LS zumutbar sein muss, kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651b BGB). LS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde selbst LS gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, z. B. Kosten der Fluggesellschaften bei Linienflügen als Teil des Reisevertrages.
5.4. Namensänderungen
Bei Reiseanmeldung müssen LS der vollständige Name mit allen Vor- und Zunamen und die Namen aller mitangemeldeten Reiseteilnehmer deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Eine Namensänderung ist jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder Nachnamens. Namensänderungen bis zum 21. Tag vor Reiseantritt sind nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50 pro Person gestattet, hinzu kommen alle LS von deren Leistungsträgern berechneten Kosten. Sollten der Kunde eine Namensänderung ab dem 21. Tag vor Reiseantritt wünschen, so kann diese Namensänderung, sofern sie überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 4.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Namensänderungen die nur geringfügige Kosten verursachen.
Punkt 5.3 wird davon nicht berührt.
5.5. Bearbeitungs-, Umbuchungs- und Namensänderungsgebühren sind sofort fällig.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. LS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
7.1. LS kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von LS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Diese Kündigung ergeht während der Segelreise durch den verantwortlichen Skipper im Namen von LS an Bord.
7.2. Kündigt LS, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, LS nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als der von ihr einbehaltene anteilige Restreisepreis.

8. Kündigung wegen aussergewöhnlicher Umstände
8.1. Kündigung vor Reiseantritt
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitliche Maßnahmen z. B. Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln, Havarien, oder andere Vorfälle, die den vorgenannten Beispielen gleichkommen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, so können sowohl der Kunde als auch LS den Reisevertrag kündigen. LS zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. LS behält sich aber vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
8.2. Kündigung nach Reiseantritt
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist LS verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, wenn möglich, den Kunden zum Ausgangshafen zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte. Die übrigen Mehrkosten fallen dem Kunden als Reisendem zur Last.

9. Obliegenheiten des Kunden
9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit LS wie folgt konkretisiert
Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von LS (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. An Bord ist der Mangel dem Skipper der Jacht anzuzeigen und dort möglichst protokollieren zu lassen.
Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von LS wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber LS unter der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen:

Leisure Sailing LTD, Kemp House, 128 City Road, London, EC1V 2NX, United Kingdom

Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
Mit der Mängelanzeige ist LS eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird durch LS verweigert. LS kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dem Kunden dies zumutbar ist. Bietet LS dem Kunden nach Beschwerde eine zumutbare Abhilfe an, so muss dieser diese annehmen. Lehnt der Kunde diese zumutbare Abhilfemaßnahme ab, so kann der Kunde hinterher Gewährleistungsansprüche wegen der beanstandeten Umstände selbst nicht mehr geltend machen.
9.2. Schiffsmitarbeiter, Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von LS nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen LS anzuerkennen, wohl aber diese entgegenzunehmen und dem Kunden diese Annahme zu bestätigen.
9.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde/Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, LS erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn LS oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von LS oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
9.4. Für den Fall von künftig eingebundenen Flugreisen: 
Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei der Flugbeförderung vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von LS bzw. LS direkt anzuzeigen.
9.5. Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen sofort gemeldet werden. Der Kunde ist verpflichtet, an LS oder deren Beauftragte eine schriftliche Schadens-Anzeige zu richten. Ist Kabinengepäck äußerlich erkennbar beschädigt, so hat der Kunde die Anzeige der Beschädigung unverzüglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt seiner Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem, äußerlich erkennbar beschädigtem Gepäck, welches vom Bordpersonal befördert oder für den Kunden aufbewahrt worden ist, hat der Kunde die Beschädigung zu melden, sobald es Ihm wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, so muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Aushändigung vorgesehen war, erfolgen. Die Beförderung, Verstauung und der Umgang des Reisenden mit seinem eigenen Gepäck an Bord erfolgt stets auf dessen eigene Gefahr.
9.6. Der Kunde hat LS zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Schiffsvoucher) innerhalb der ihm von LS mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.
9.7. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität: Gäste mit Erkrankungen oder speziellen Bedürfnissen, welche Betreuung während der Reise erfordern, oder Passagiere, die mit medizinischen Apparaten, inkl. Rollstühlen, Elektromobile, Sauerstoff-Therapien usw. reisen, haben LS vor Antritt der Reise darüber zu informieren. Den Gästen wird ein Formblatt mit weiteren Fragen zugesendet. Bitte beachten Sie, dass zahlreiche Häfen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet sind und eventuell spezielle Arrangements auf Kosten der Gäste getroffen werden müssen. LS ist berechtigt, Gäste die körperlich, mental oder emotional nicht in der Lage sind, zu reisen oder Gäste, für die die notwendige Pflege nicht mehr an Bord geleistet werden kann, von der Reise auszuschließen siehe Ziffer 15.4 und 5. LS wird die Benutzung spezieller Apparate, wie oben beschrieben, unter bestimmten Voraussetzungen gestatten.

10. Beschränkung der Haftung
Auf die Haftungsbeschränkung und Datenschutzerklärung wird verwiesen. Diese geht den nachfolgenden Regelungen vor.
10.1. Die vertragliche Haftung von LS für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
soweit LS für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. (§§ 537 ff HGB als faktische Umsetzung der EUVO 392/2009)
10.2. Ein Schadensersatzanspruch gegen LS ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen (z.B. Montrealer Übereinkommen) und auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. So kann sich LS Ihnen gegenüber z. B. darauf berufen, dass die Leistungsträger unter bestimmten Voraussetzungen nicht für Verspätungen von Flugzeugen, Zügen, Bussen und Schiffen haften, sodass auch LS nicht für das Nichterreichen von Anschlüssen einzutreten hat. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.3. Kabinengepäckschäden werden durch LS nicht übernommen. Der Kunde ist insoweit selbst für sein Gepäck verantwortlich.
10.4. LS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von LS sind. LS haftet jedoch für vermittelte Leistungen, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von LS ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von LS aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

11. Ausschluss von Ansprüchen
11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
11.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber LS unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11.3. Nur im Fall eines Angebots mit Flugverbindung:
Die Verjährungsfrist nach Ziff. 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung beim Flugtransport ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung beim Flugtransport binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. Für befördertes See- oder Kabinengepäck sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn die Anzeige nicht innerhalb der in Ziffer 9.5. genannten Fristen erfolgt ist.

12. Verjährung
12.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von LS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von LS beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von LS beruhen.
12.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
12.3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren, sofern sie nicht auch nach den Bestimmungen des HGB zur seerechtlichen Haftung entstehen. Diese seerechtlichen Schadensersatzansprüche wegen Todes, Schaden an Körper oder Gepäck verjähren nach zwei Jahren.
12.4. Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.5. Schweben zwischen dem Kunden und LS Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder LS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nur für den Fall, dass LS Flüge in eine Segelreise integriert:
13.1. LS informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist LS verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald LS weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird LS den Kunden informieren.
13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird LS den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von LS oder direkt über http://air-ban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen von LS einzusehen.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. Es obliegt dem Kunden selbst seine An- / Abreise bis zum Start-/Endhafen der Segelreise zu planen und zu bewirken. Der Kunde wird selbst Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften hierfür, wie auch für die Segelreise selbst, prüfen und bewirken/einhalten.
Für den Fall, dass LS die An-/Abreise im Rahmen der Segelreise anbietet wird LS Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Diese Unterrichtung kann LS auch über das vermittelnde Reisebüro veranlassen.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Jeder Reisende aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren Reisepass (ePass) mit sich führen, dies gilt auch für Reisen in Europa. EINREISEDOKUMENTE FÜR KINDER: Aufgrund europäischer Vorgaben sind die Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 nicht mehr gültig. Alle Kinder müssen ab diesem Datum über ein eigenes Reisedokument verfügen. Personen unter 18 Jahren ohne Begleitung eines vertretungsberechtigten Elternteils benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, die auf der Segelreise mitgeführt werden muss. Bei Segelreisen, die einen kanadischen Hafen beinhalten, benötigen Personen unter 18 Jahren, die nur mit einem Elternteil reisen, eine schriftliche Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils.
Einreisebestimmungen können sich jederzeit und kurzfristig ändern. Die für den Abreisetermin des Kunden gültigen Einreisebestimmungen finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes/des Außenministeriums/des EDA oder der jeweiligen Botschaft. Die LS-Website informiert aktuell und auch das vermittelnde Reisebüro informiert den Kunden über die aktuellen Vorschriften. Der Kunde soll sich daher kurz vor seiner Abreise zu ggf. aufgetretenen tagesaktuellen Veränderungen informieren.
An Bord der LS Jachten gelten die Gesetze und Gesundheitsvorschriften des United Kingdom bzw. die der jeweiligen Schiffsflagge der Jacht. Der Kunde hat bitte zu beachten, dass aufgrund der verschärften Sicherheitslage die obligatorische Gästeregistrierung in der Crew-Liste mit Ihren Passdaten, LS zur Verfügung stehen muss, auch wenn der Kunde eigenverantwortlich ins Zielgebiet einreist. Sollten die benötigten Reisepassdaten nicht zur Verfügung stehen, kann eine Einschiffung verweigert werden. Diese vorzeitige Registrierung ist notwendig, um den vorgeschriebenen Bestimmungen der jeweiligen Hafenbehörden gerecht zu werden. Hierzu sendet der Kunde für sich und alle durch ihn gebuchten Mitreisenden Kopien der Reisepässe nebst Adressangaben an: info@Leisure-Sailing.Travel.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn LS nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. LS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde LS mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass LS eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14.4. Wir empfehlen unseren Kunden eine Reiserücktrittkosten- und Gepäckversicherung abzuschließen.

15. Beförderungsausschlüsse und -beschränkungen
15.1. Passagiere unter 18 Jahren dürfen nur mit einer Begleitperson von mindestens 18 Jahren zum Zeitpunkt der Einschiffung an Bord gehen, die in der gleichen Kabine oder in einer benachbarten Kabine reist. Die Begleitperson muss sich ausdrücklich dazu bereit erklären, die Verantwortung für die Gäste unter 18 Jahren zu übernehmen. LS darf an Bord an Minderjährige (Personen, die zum Zeitpunkt der Einschiffung unter 18 Jahre alt sind) keinen alkoholischen Getränke verkaufen. Gästen zwischen 18 und 20 Jahren ist es gestattet, mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern Bier und Wein an Bord zu konsumieren. Auf Segelreisen die in Europa starten und enden, dürfen Passagiere von mindestens 18 Jahren alkoholische Getränke (Bier und Wein) konsumieren.
15.2. Babys werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Für Kleinkinder gilt ein Mindestalter von 12 Monaten zum Zeitpunkt des Antritts der Segelreise.
15.3. Schwangere, die die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, werden nicht befördert. Schwangere müssen ein englischsprachiges, ärztliches Attest über die Reisefähigkeit und den Geburtstermin vorlegen können. LS haftet nicht für eventuelle Schwangerschaftskomplikationen, die während der Segelreise auftreten.
15.4. Passagiere mit körperlichen oder medizinischen Problemen, die eine spezielle Behandlung erfordern, haben LS bei der Buchung darauf hinzuweisen. In einigen Fällen bittet LS darum, spezielle Formulare bzgl. der Haftung vorzulegen siehe Ziffer 9.6. LS hat das Recht, Passagiere zurückzuweisen, die nach dem Ermessen von LS aus geistigen oder körperlichen Gründen keine Segelreise antreten sollten, oder die eine Versorgung benötigen, die LS nicht gewährleisten kann. Jeder beeinträchtigte Passagier muss sich selbst versorgen können. Passagiere, die dazu nicht in der Lage sind (bspw. nicht selbständig essen, sich an- und ausziehen oder an Sicherheitsübungen teilnehmen können), müssen die Reise mit einer Begleitperson antreten, die ihnen während der Reise in allen Dingen behilflich sein kann. Rollstühle sind von den Passagieren selbst mitzubringen und sollten klein und faltbar sein. Mobilitätseingeschränkte Gäste erhalten wichtige Informationen zu Gangways und Tendermöglichkeiten bei der LS Reservierung.
15.5. Sollte der Skipper (bei geistigen oder körperlichen Gründen in Absprache mit dem Schiffsarzt) den Eindruck haben, dass ein Reisender nicht mehr reisefähig ist, oder seine Gesundheit oder Sicherheit, oder die Gesundheit oder Sicherheit von anderen Personen an Bord gefährdet, dann ist der Skipper jederzeit berechtigt, die Einschiffung des Reisenden in einem bestimmten Hafen zu verweigern bzw. die Ausschiffung des Reisenden in einem bestimmten Hafen zu verlangen.
15.6. Für Jugendreisen ohne Eltern übernimmt LS die Verantwortung für die Jugendlichen am Flughafen im Zielgebiet und behält diese bis zur Abreise am Flughafen im Zielgebiet. Die Eltern der Jugendlichen haben im Vorfeld der Reise eine entsprechende schriftliche Erklärung abzugeben. Ein Vordruck geht den Eltern zusammen mit der Buchungsbestätigung zu und muss binnen 10 Werktagen an LS zurückgesandt werden.
15.7. Sollte ein Reisender sich während der Segelreise eine ansteckende Virusinfektion oder eine bakterielle Erkrankung zuziehen, darf der Skipper den Reisenden dazu auffordern, aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen in der Kabine zu bleiben.
15.8. Aufgrund der von der US Regierung ausgestellt vom Büro für ausländische Asset Kontrolle („OFAC“) erlassenen Sanktionen gegenüber Länder wie Nordkorea, Kuba, Iran und Syrien, ist es US-Amerikanischen Reedereien nicht gestattet Geschäfte mit den vorgenannten Staaten und deren Bürgern abzuschließen. Daher ist es Geschäftspolitik von LS, Bürgern der genannten Staaten die Buchung und Beförderung auf Schiffen der LS generell zu untersagen, es sei denn, diese können einen gültigen Aufenthaltstitel als Einwohner eines nicht sanktionierten Staates vorweisen und ihre Segelreise sowie anfallende Bordausgaben aus Mitteln bestreiten, die von einer niedergelassenen Bank in einem nicht sanktionierten Staat stammen.

16. Medizinische Versorgung an Bord
Die Segeljachten von LS verfügen über eine Grundausstattung zur Erstversorgung. Eine Behandlung an Bord ist daher nur eingeschränkt möglich und kann nur eine Grundversorgung gewährleisten, bei Risikofällen kann der Patient daher im nächsten Hafen auf eigene Kosten ausgeschifft werden um im Falle von schwerwiegenderen Verletzungen oder Erkrankungen die nächstgelegenen örtlichen “Medical Center” in Anspruch zu nehmen. Die Behandlung erfolgt gegen Bezahlung, es ist keine Abrechnung über die Krankenkasse direkt möglich. An Bord erhält ein Gast keine detaillierte Rechnung für Grundversorgungsleistungen.

17. Datenschutz
Auf die Haftungsbeschränkung und Datenschutzerklärung wird verwiesen.
18. Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass der Check-In am Tag der Einschiffung in der Regel gegen 16:00 Uhr Ortszeit erfolgt (wenn nicht abweichendes in der Buchungsbestätigung genannt ist). Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Gastes, diese Einstiegszeit am Einschiffungshafen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung werden alle dadurch entstehenden Kosten vom Gast getragen. An allen Anlaufhäfen darf sich der Kunde nicht später als eine halbe Stunde vor der Abfahrtszeit wieder an Bord einfinden. Die offizielle Abfahrtszeit des Schiffes wird an Bord für jeden Anlaufhafen bekannt gegeben. Es ist zu beachten, dass sich die Uhrzeit an Bord immer mit der Uhrzeit an Land deckt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Gastes, pünktlich zum Schiff zurückzukehren. Alle Kosten, die entstehen, um den Gast wieder an Bord des Schiffes zu befördern (z. B. staatliche Gebühren, Visakosten, Unterbringung, Verpflegung, Transportkosten, Einführungskosten etc.), werden vom Gast getragen.

19. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
Für alle Rechtstreitigkeiten aus dem Reisevertrag gilt deutsches Recht.
Für Klagen von LS gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Voll-Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Karlsruhe (Deutschland) vereinbart, soweit nicht internationale Übereinkommen dem entgegenstehen.

Reiseveranstalter:
Leisure- Sailing LTD, Kemp House, 128 City Road, London, EC1v 2NX, United Kingdom

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